Ein Notar ist in Deutschland Träger eines öffentlichen Amtes, der bestimmte Rechtsgeschäfte verbindlich beurkundet. Er schafft Rechtssicherheit, indem er Urkunden mit Beweiskraft erstellt und damit Streitigkeiten vorbeugt.
Zu seinen Aufgaben gehören die unparteiische Beratung der Beteiligten, die Prüfung formaler und materieller Voraussetzungen sowie die Beglaubigung von Unterschriften. Diese Pflichten stützen sich auf die Bundesnotarordnung, das Beurkundungsgesetz und relevante Vorschriften des BGB.
Der Notar nimmt eine Mittlerrolle ein: Er steht zwischen Verwaltung, Gericht und privatem Rechtsverkehr und handelt neutral, um die Interessen aller Parteien zu schützen. Seine Prüfpflichten helfen, Risiken zu erkennen und rechtliche Folgen transparent zu machen.
Im weiteren Verlauf erläutert der Text Definition, typische Leistungen wie Beurkundungen und Beglaubigungen, notarielle Tätigkeiten bei Immobilien sowie praktische Hinweise zu Kosten und Ablauf. Für vertiefende Informationen zur Beurkundung von Kaufverträgen empfiehlt sich ein Blick auf diesen Beitrag von TopVivo: Notar und notarielle Kaufverträge.
Was macht ein Notar im Rechtswesen?
Der Notar nimmt im deutschen Rechtssystem eine öffentliche Funktion wahr. Er beurkundet wichtige Rechtsgeschäfte, berät neutral und sorgt für Rechtssicherheit zwischen den Beteiligten.
Definition und rechtliche Stellung des Notars
Ein Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und wird durch die Landesjustizverwaltung bestellt. Die Bundesnotarordnung (BNotO) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regeln Befugnisse und Formvorschriften.
Zu den Amtsaufgaben zählen die Aufnahme von Urkunden, die Verwahrung wichtiger Dokumente und die Erteilung beglaubigter Abschriften. Daneben gehört die Beratung in Rechtsgestaltungen zu den Kernaufgaben.
Grundprinzipien der notariellen Tätigkeit
Der Notar arbeitet nach dem Neutralitätsprinzip. Er vertritt keine Partei und stellt objektiv sicher, dass formelle Anforderungen erfüllt sind. Dies ist etwa bei Grundstückskäufen unerlässlich.
Die Beratungs- und Warnfunktion ist verpflichtend. Der Notar weist auf Risiken und Alternativen hin und dokumentiert diese Hinweise in der Urkunde.
Zum Aufgabenspektrum gehört die Prüfung der Geschäftsfähigkeit und die Identitätsfeststellung. Gleichfalls überwacht er die Einhaltung gesetzlicher Schutzvorschriften, zum Beispiel im Verbraucherschutz.
Abgrenzung zu Rechtsanwalt und Richter
Der Rechtsanwalt vertritt und berät parteilich, während der Notar neutral dokumentiert und beurkundet. Der Notar ist öffentlicher Urkundsbeamter, kein Vertreter einer Partei.
Ein Richter entscheidet in gerichtlichen Verfahren und spricht rechtsverbindliche Urteile. Der Notar trifft keine gerichtlichen Entscheidungen; seine Aufgabe ist die Beglaubigung und Beurkundung von Willenserklärungen.
In einigen Bundesländern gibt es Notare, die zugleich als Anwälte zugelassen sind. In ihrer notariellen Funktion müssen sie dennoch unabhängig und unparteilich bleiben.
Typische notarielle Leistungen und Urkundsarten
Der Notar übernimmt viele formelle Aufgaben, die Rechtssicherheit für Beteiligte schaffen. Seine Arbeit reicht von der Ausfertigung verbindlicher Urkunden bis zur Beglaubigung einfacher Unterschriften.
Beurkundung von Verträgen
Bestimmte Verträge sind nach deutschem Recht nur durch notarielle Beurkundung wirksam. Dazu zählen Grundstückskaufverträge nach § 311b BGB, Eheverträge und Belastungen von Immobilien.
Der Ablauf beginnt mit dem Entwurf der Urkunde. Der Notar erläutert den Inhalt in verständlicher Sprache und holt Unterschriften vor Ort ein. Er erfüllt Belehrungspflichten und sorgt für die staatliche Form.
Beurkundungen haben eine starke Beweisfunktion und erhöhen die Rechtssicherheit. Sie sind oft Voraussetzung für Vollzugshandlungen wie die Eintragung ins Grundbuch.
Beglaubigungen
Bei Beglaubigungen unterscheidet der Notar zwischen der Beglaubigung einer Unterschrift und der Abschriftenbeglaubigung. Die Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschrift.
Die Beglaubigung einer Abschrift bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Behörden, Banken und Vereine verlangen häufig solche Leistungen für Vollmachten, Anmeldeunterlagen oder Vereinsdokumente.
Beglaubigungen besitzen verwaltungsrechtliche Beweiskraft. Sie ersetzen keine notarielle Beurkundung, wenn es um komplexe Rechtsgeschäfte geht.
Testamente und Nachlassregelungen
Notarielle Testamente bieten professionelle Beratung und vermeiden oft formale Fehler. Ehegattentestamente und gemeinschaftliche Verfügungen können ebenfalls notariell errichtet werden.
Viele Notarkammern und Nachlassgerichte bieten sichere Verwahrung für notarielle Testamente an. Das erleichtert die Abwicklung nach dem Todesfall und reduziert Streitigkeiten unter Erben.
Weitere Leistungen umfassen Erbverträge, Testamentsvollstreckung und Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge. Notare arbeiten bei Steuerfragen häufig mit Steuerberatern zusammen.
Gründungen und Unternehmensrecht
Bei Gesellschaftsgründungen obliegt dem Notar die Beurkundung der Gesellschaftsverträge für GmbH, UG und AG. Die notarielle Urkunde ist Voraussetzung für die Eintragung ins Handelsregister.
Notare begleiten Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Umwandlungen und Verschmelzungen. Sie dokumentieren Gesellschafterbeschlüsse und melden Eintragungen beim Handelsregister an.
In der Praxis kooperiert der Notar oft mit Steuerberatern und Rechtsanwälten, um rechtlich und steuerlich stimmige Lösungen zu ermöglichen.
Notarielle Aufgaben bei Immobilien und Grundbuch
Der Notar stellt den rechtlichen Rahmen für Immobiliengeschäfte bereit und sorgt für klare Abläufe. Er beurkundet Kaufverträge, klärt Käufer und Verkäufer über Rechte und Pflichten auf und prüft Finanzierungsklauseln sowie Fälligkeiten. Nach der Beurkundung koordiniert er mit Banken und Behörden den weiteren Vollzug.
Grundstückskauf und -übertragungen
Bei einem Grundstückskauf erstellt der Notar den Vertrag und sorgt dafür, dass Zahlungsabwicklungen sicher über ein Notaranderkonto laufen können. Er prüft vorhandene Belastungen, Baulasten und mögliche Altlasten und weist auf Risiken hin. Die Einreichung zur Grundbuchumschreibung organisiert der Notar, dabei arbeitet er eng mit dem Grundbuchamt und dem Finanzamt zusammen.
Grundbucheintragungen und Löschungen
Viele Eintragungen im Grundbuch erfolgen nur auf Grundlage notariell beurkundeter Erklärungen. Dazu zählen Eigentumsumschreibungen, Grundschulden, Dienstbarkeiten und Nießbrauchrechte. Nach Erfüllung gesicherter Forderungen veranlasst der Notar Löschungsbewilligungen und reicht diese beim Grundbuchamt ein.
Auflassungsvormerkung und Sicherungsrechte
Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung und verhindert Verfügungen Dritter. Notare erklären die Wirkung dieser Vormerkung und die rechtlichen Folgen für Käufer und Verkäufer. Bei Sicherungsrechten wie Grundschuld oder Hypothek erläutert der Notar Einsatz, Risiken und die verbindliche Eintragung als Kreditsicherung.
Praktisch koordiniert der Notar die Löschung alter Sicherheiten, die Eintragung neuer Belastungen und verknüpft Zahlung mit Übergabe. Dies schafft Rechtssicherheit und reduziert Konfliktrisiken im weiteren Verlauf des Geschäfts.
Mehr Details zu typischen Notaraufgaben im Grundstücksrecht finden sich in einem informativen Beitrag zu Notar und Grundstücksrecht.
Praktische Hinweise: Kosten, Ablauf und Rechte der Beteiligten
Notarkosten folgen der Gebührenordnung (GNotKG) und richten sich meist nach dem Geschäftswert, beispielsweise dem Kaufpreis einer Immobilie. Typische Posten sind Beurkundungsgebühren, Auslagen für Abschriften und Post, Gebühren für Grundbucheintragungen sowie mögliche Verwahrungsentgelte für Originalurkunden.
Bei einem Grundstückskauf liegen notar- und grundbuchbezogene Kosten in der Praxis häufig zwischen 1,5 % und 2 % des Kaufpreises. Hinzu kommen Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Maklergebühren; Abweichungen sind abhängig vom Einzelfall und der konkreten Gebührentabelle.
Der Ablauf gliedert sich in Vorbereitung, Beurkundung und Nachbereitung. Zuerst erteilt die Partei das Mandat und übermittelt Unterlagen. Der Notar erstellt einen Urkundenentwurf und klärt vor dem Termin offene Fragen. Während der Beurkundung erläutert der Notar den Inhalt, liest die Urkunde vor, prüft Identitäten und nimmt die Unterschriften entgegen.
Nach der Beurkundung übernimmt der Notar oder sein Büro die Einreichung zur Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister, regelt Zahlungsmodalitäten über ein Notaranderkonto und verwahrt gegebenenfalls die Originale. Die Dauer bis zur Eintragung variiert; bei Immobilien sind oft mehrere Wochen wegen behördlicher Abläufe einzuplanen.
Die Beteiligten haben Anspruch auf umfassende Aufklärung, Einsicht in die Urkunden und Ausfertigungen sowie auf eine transparente Darstellung der zu erwartenden Kosten. Gleichzeitig bestehen Pflichten: wahrheitsgemäße Angaben, rechtzeitige Vorlage erforderlicher Unterlagen und pünktliche Zahlung fälliger Gebühren.
Bei Fehlern oder Pflichtverletzungen bestehen Rechtsbehelfe. Zuständig sind unter anderem die Aufsichtsbehörde der jeweiligen Notarkammer sowie zivilrechtliche Haftungsansprüche. Praktische Tipps sind: Unterlagen frühzeitig bereithalten (Personalausweis, Grundbuchauszug, Finanzierungsbestätigung), vorab eine Kostenschätzung einholen und bei komplexen Fällen zusätzlich Rechts- oder Steuerberatung nutzen.







